Immobilienverwaltung
In unserer Funktion als Verwalter sehen wir uns als aktiver Partner der Eigentümer, um die Wünsche und Vorstellungen der Gemeinschaft, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Erfordernisse, umzusetzen. Deshalb liegt uns viel an einer engen Kooperation mit der Eigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat.
Durch unsere Tätigkeit in diesem Feld, haben wir für alle Dienstleistungen und Baumaßnahmen einen Pool von Firmen, mit denen sich die Zusammenarbeit in der Vergangenheit bewährt hat. Selbstverständlich richten wir uns aber nach Ihrem Wunsch bei der Wahl einer Handwerksfirma und freuen uns, wenn wir auf diese Weise uns bisher unbekannte und qualitativ gute Firmen kennen lernen.
Wir freuen uns, wenn wir auch Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft bald betreuen dürfen.
WEG Verwaltung
Wir bieten langjährige Erfahrung und entsprechendes Fachwissen für die Verwaltung.
– Aufnahme sämtlicher Stammdaten der Anlage und der Wohn- / Gewerbeeinheiten
– Pflege der Grundstücks und Eigentümerstammdaten
– Übernahme bzw. Einrichtung von geeigneten Abrechnungsschlüsseln
– Überwachung der Zahlungseingänge
– Monatliche Sollstellung der Wohngelder und auf Wunsch deren Einzug
– Abschluss von Verträgen mit Hilfskräften (Hausmeister, Schneereinigungsbetriebe, Gärtner etc.) und deren Überwachung
– Rechnungskontrolle und Zahlungsverkehr
– Anforderung von Kostenvoranschlägen, Kontrolle der Arbeiten und Endabnahme mit Rechnungskontrolle
– Monatliche Erstellung der Grundstücksabrechnungen, aufgeschlüsselt nach Einnahmen und Ausgaben
– Nach Jahresende Ausdruck der Jahreszusammenstellung aller Buchungskonten und deren Versendung an den Beirat
– Separate Ausweisung der Lohnkosten gem. § 35a für Ihre Einkommensteuererklärung
– Einzelabrechnung für jede Wohnung und Erstattung resp. Nachforderung entsprechend der Abrechnungsergebnisse
– Regelmäßige Begehung der Anlage
– Erstellung eines Wirtschaftsplans für das Folgejahr, basierend auf den Zahlen des Vorjahres und langjähriger Erfahrungswerte
– Vorbereitung und Durchführung der Eigentümerversammlung mit vorheriger Rechnungsprüfung durch die Rechnungsprüfer, Protokollierung der Versammlung und Führung der Beschlusssammlung
– Umsetzen der beschlossenen Tagesordnungspunkte
– Bildung und Anlage der Instandhaltungsrücklage entsprechend des tatsächlichen Bedarfs
– Umsetzung gesetzlicher Vorschriften (z.B. Energieeinsparverordnung etc.)
Verwaltung von Zinshäusern & Mietwohnanlagen
Wenn Sie als Eigentümer eines Zinshauses eine vertrauensvolle und kompetente Verwaltung suchen, sind Sie bei uns richtig. Durch unsere umfassende Objektbetreuung entlasten wir Sie von den oft zeitaufwändigen Verwalteraufgaben.
Durch regelmäßige Überprüfung der Miethöhe, des Instandhaltungszustandes und der Vermietbarkeit der einzelnen Einheiten unter Berücksichtigung aller Einflussfaktoren (z. B. Grundrisse, Energieeffizienz, etc.), erhalten wir nicht nur den Wert Ihrer Immobilie, sondern bemühen uns, den Wert Ihrer Immobilie zu steigern und somit für einen sicheren Baustein für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Wir verstehen uns als aktive Verwaltung und als Ihr Partner, der zusammen mit Ihnen Ihre Wünsche und Erwartungen an Ihre Immobilie ausarbeitet und verwirklicht. Wir übernehmen für Sie die vollständige Verwaltung. Sollten Sie Ihre Immobilie teilweise selbst verwalten wollen, bieten wir selbstverständlich auch partielle Hausverwaltungsleistungen an. So übernehmen wir z.B. auf Ihren Wunsch auch nur die buchhalterische Verwaltung, die Vergabe von Instandsetzungsarbeiten oder notwendigen Neuvermietungen. Entscheidend ist für uns Ihre Zufriedenheit. Wir richten uns nach Ihren Wünschen und finden gemeinsam mit Ihnen den besten Weg für die Zukunft Ihrer Immobilie.
– Aufnahme sämtlicher Daten der Wohn- und / oder Gewerbeeinheiten
– Übernahme bzw. Einrichtung von geeigneten Abrechnungsschlüsseln
– Pflege der Grundstücks- und Mieterstammdaten
– Monatliche Mietsollstellung und ggf. Mieteinzüge
– Überprüfung der aktuellen Miethöhe und ggf. Durchführung von Mieterhöhungen
– Überwachung der Zahlungseingänge einschließlich des Mahnverfahrens
– Im Bedarfsfall Beauftragung eines Klageverfahrens
– Bei Mieterwechsel: Vorabnahme und nach Räumung durch den Mieter Schlussabnahme inkl. Protokoll und Zählerablesung
– Veranlassung der Neuvermietung, Bonitätskontrolle der Nachmieter, Mietvertragsabschluss und Übergabe an den neuen Mieter inklusive Protokoll und Zählerablesung
– Kapitaldienst für Hypotheken und Grundschulden inklusive der Kontakte mit den Geldinstituten
– Überprüfung und Bezahlung sämtlicher Gebührenbescheide und Rechnungen
– Abschluss von Verträgen mit Hilfskräften (Hausmeister, Schneereinigungsbetrieben, Gärtner etc.) und Überwachung dieser Dienstleistungen
– Bearbeitung von Ersatzansprüchen gegenüber Versicherern
– Regelmäßige Objektbegehung und nach Abstimmung mit dem Eigentümer Veranlassung notwendiger Instandhaltungs- resp. Modernisierungsmaßnahmen
Handwerkerservice
Wir haben für alle Baumaßnahmen einen Pool von Handwerksfirmen, mit denen sich die Zusammenarbeit in der Vergangenheit bewährt hat. Selbstverständlich richten wir uns aber auch nach Ihrem Wunsch bei der Wahl einer Handwerksfirma und freuen uns, wenn wir auf diese Weise uns bisher unbekannte und qualitativ gute Unternehmen kennen lernen.
– Monatliche Erstellung der Grundstücksabrechnungen, aufgeschlüsselt nach Einnahmen und Ausgaben und Versand an den bzw. die Eigentümer
– Bildung einer Instandhaltungsrücklage (soweit erforderlich)
– Abklärung notwendiger und zweckmäßiger Wohnungsmodernisierungen
– Erstellen der Jahresabrechnung und Versand an den bzw. die Eigentümer
– Erstellen der Betriebskostenabrechnungen und Versand an die Mieter, ggf. Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen
Zusätzlich können wir Ihnen, wenn der Wunsch besteht, gemeinsam mit Fachfirmen und Ingenieuren die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung nach Energieeinsparverordnung darstellen, einschließlich der hiermit einhergehenden Mieterhöhungsmöglichkeiten.