Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit Makellos Ihr City Makler Immobilien erfolgt allein auf der Basis dieser Bedingungen, deren ausschließliche Gültigkeit der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Arbeitsnehmer-Entsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer hat die vertraglich vereinbarten Leistungen vertragsgerecht zu erledigen. Mängel in der Leistungsdurchführung sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gelten die Arbeiten als ordnungsgemäß durchgeführt. Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung der Leistung in einem angemessenen Zeitraum berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Rechnungskürzung nur berechtigt, wenn die Nacharbeit nicht zur Beseitigung der gerügten Beanstandungen geführt hat.
Alle Daten beruhen auf Angaben des Verkäufers/Auftraggebers. Die Objektangaben/allgemeine Dokumente wurden mit großer Sorgfalt zusammen-getragen, Irrtümer oder Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir Makellos Ihr City Makler Immobilien keine Haftung. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zur Zahlung der Courtage, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt. Die Courtage inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer die von Bundesland vorgegeben ist, bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Courtage, Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung. Am Ende des Textes finden Sie unsere AGB, die Widerrufsbelehrung für Verbraucher und ein Widerrufsformular. Makellos Ihr City Makler Immobilien, Mike Zimmermann Immobilienkaufmann & Immobilienmakler, Wrangelstraße 89, 20253 Hamburg. Makellos Ihr City Makler Immobilien Inhaber Mike Zimmermann im folgenden Verwalter und Makler genannt – widmet sich der Erfüllung von Verwalter- und Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Eigentümer, Mieter, Verkäufer, Vermieter und Verpächter – im folgenden „Anbieter/Kunden“ genannt – und der Käufer, Mieter oder Pächter – im folgenden „Interessent/Kunden“ genannt – sowie beide gemeinschaftlich „Vertrags-partner“ genannt – im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.
1. Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung zum Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien und sonstigen Immobilien. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen
zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die dem Makler erteilt wurden. Der Makler ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Des Weiteren der Betreuung von Eigentümern, Mietern im Bereich der WEG-/Mietzins- und Sonderverwaltung. Hier sind die rechtlich-gesetzlichen-Vorgaben im jeweiligen Verwaltungsvertrag festgehalten.
2. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Anbieter bzw. von einem vom Anbieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. Gesetzlich erforderliche Angaben, insbesondere Angaben gemäß der aktuellen EnEV, fordert der Makler beim Anbieter grundsätzlich an. Der Makler haftet ausdrücklich nicht dafür, dass diese Unterlagen und Angaben bereitgestellt werden und übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Angaben.
3. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
4. Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie als Vertragspartner, d.h. sowohl als Anbieter oder als Interessent, von einem oder mehreren Angeboten des Maklers Gebrauch machen, indem Sie sich mit uns oder unmittelbar mit dem Anbieter bzw. Interessenten direkt in Verbindung setzen. Hierunter fällt ausdrücklich nicht eine
Vermittlung, die im § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip) festgelegt ist. Mit dem Empfang des Angebots – per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.
5. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Anbieter als auch den Interessenten tätig werden.
6. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Vertragspartner durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
7. Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bei Rechnungsstellung fällig. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Miete statt Kauf oder Pacht statt Kauf oder Miete statt Pacht. Die Provisionsrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Rechnung, unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung, gemäß unserer Angaben in Höhe der Courtage (Provision). Bei Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss. Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch den Makler der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt. Die Courtage ist auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt. Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes eines Vertragspartners aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht
oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
8. Höhe der Käufer-/Vermieter-/Mietercourtage (Käufer-/Vermieter-/Mieterprovision)
Für die Vermittlung oder den Nachweis berechnet der Makler dem Vertragspartner, der ihn mit der Vermittlung beauftragt hat, den im Exposé ausgewiesenen Provisionssatz.
Dieser beträgt, sofern nicht andere Provisionssätze schriftlich vereinbart worden sind:
– Bei Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz, mindestens jedoch vom Gesamtkaufpreis 6,25% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
– Bei Vermietung oder Verpachtung von Wohnraum, jedoch nicht für Mieter unter Beachtung des § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip).
2,38 Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
– Bei Vermietung oder Verpachtung von Gewerberaum
Mindesten 3 Bruttowarmmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
– Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht vereinbart, so ist eine weitere Courtage (Provision) von 2,38 Monatskaltmieten oder Monatspachtzinsen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
– Bei Vermittlung eines Vorkaufsrechtes 2,38% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 des Kaufpreises – jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
9. Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersatzes. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei einer Änderung des Steuersatzes.
10. Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten des Maklers bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
11. Mitteilungspflicht
Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen
Vertragsverhandlungen und/oder Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so sind die Vertragspartner verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.
12. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Makler/Verwalter beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler/Verwalter zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Firmensitz des Maklers (20253 Hamburg)
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung
gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013:
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung. Verbraucherinformation zum Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle:
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle teil. Das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
Internet: www.verbraucher-schlichter.de
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Makellos Ihr City Makler Immobilien, Wrangelstraße 89, 20253 Hamburg, Mobilnummer: 0176 – 96 15 14 70, E-Mail: info@makellos-hamburg.de, Inhaber Mike Zimmermann mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.